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Details can be found here: https://webflow.com/legal/eu-privacy-policy
The company is certified according to the “EU-US Data Privacy Framework” (DPF). The DPF is an agreement between the European Union and the United States to ensure compliance with European data protection standards for data processing in the United States. Each DPF-certified company agrees to comply with these data protection standards. For more information, please contact the provider at the following link:
https://www.dataprivacyframework.gov/s/participant-search/participantdetail?contact=true&id=a2zt0000000TT9jAAG&status=Active
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Further information on the handling of user data can be found in YouTube's privacy policy at:
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The company is certified according to the “EU-US Data Privacy Framework” (DPF). The DPF is an agreement between the European Union and the United States to ensure compliance with European data protection standards for data processing in the United States. Every company certified under the DPF undertakes to comply with these data protection standards. Further information can be obtained from the provider at the following link:
https://www.dataprivacyframework.gov/s/participantsearch/participantdetailcontact=true&id=a2zt000000001L5AAI&status=Active
1.1
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für Verträge, die Sie („Händler“) mit uns als Lieferant („24LUMO GmbH“) schließen, soweit nicht schriftlich zwischen den Parteien eine Abänderung vereinbart wird. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen sind nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung wirksam.
1.2
Wir bieten unsere Produkte nur zum Kauf an, soweit Sie eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft sind, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (Unternehmer). Ein Vertragsabschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.
1.3
Diese allgemeinen Bedingungen („Bedingungen“) gelten für den Verkauf und die Lieferung aller Produkte und Systeme („Produkte“) sowie die Erbringung aller Dienstleistungen (einschließlich Software, die als Dienstleistung bereitgestellt wird) („Services“) durch die 24LUMO GmbH („24LUMO“) an Sie (den „Händler“) und sind daher fester Bestandteil eines Angebots oder Vertrags. Mit dem Kauf von Produkten und Services bei 24LUMO akzeptiert der Kunde diese Bedingungen in der jeweils aktuellen Fassung. „Vertrag“ bezeichnet hier einen schriftlichen Vertrag zwischen 24LUMO und dem Händler über Lieferung, Erbringung, Vertrieb, Verkauf oder Lizenzierung von Produkten oder Services oder eine vom Kunden aufgegebene und von 24LUMO angenommene Bestellung. „Angebot“ bezeichnet von 24LUMO unterbreitete Kostenvoranschläge, Vorschläge oder Angebote.
1.4
Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Händler (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. eine schriftliche Bestätigung des Lieferanten maßgebend.
1.5
Rechtserhebliche Erklärungen und Mitteilungen des Händlers, die nach Abschluss des Vertrags erfolgen (z. B. Fristsetzungen, Mängelrügen, Rücktritts- oder Minderungsanzeigen), sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen. Die Übermittlung per E-Mail ist dabei ausreichend, sofern keine abweichende Form ausdrücklich vereinbart wurde.
2.1
Angebote von 24LUMO sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung zustande oder bei Beginn der Ausführung des Auftrags bzw. Lieferung der Ware. Die Auftragsbestätigung kann auch elektronisch übermittelt werden. 24LUMO behält sich vor, innerhalb von 4 Kalenderwochen nach Zugang des Angebots des Händlers dieses Angebot anzunehmen. Eine bloße Bestätigung des Eingangs des Angebots beim Händler gilt nicht als Angebotsannahme. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch 24LUMO.
2.2
An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen (im Folgenden „Unterlagen“) behält sich 24LUMO seine eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung von 24LUMO Dritten zugänglich gemacht werden und sind, wenn der Auftrag dem Lieferanten nicht erteilt wird, diesem auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für Unterlagen des Kunden; diese dürfen jedoch solchen Dritten zugänglich gemacht werden, denen 24LUMO zulässigerweise die Lieferungen übertragen hat.
2.3
Sofern der Händler bestimmte Spezifikationen, Konfigurationen und sonstigen Anforderungen an Produkte und Services sowie ihre Funktionalität, ihre Kompatibilität und Interoperabilität mit anderen (nicht von der Gesellschaft autorisierten) Produkten oder Services und ihre Eignung für eine bestimmte Verwendung in seine Bestellung aufnimmt bzw. diese Vertragsinhalt werden, so ist der Händler allein verantwortlich für die Richtigkeit, Exaktheit und Vollständigkeit dieser und der diesen Angaben zugrunde liegenden Informationen. Der Kunde garantiert, dass die Informationen, die der Gesellschaft im Rahmen einer Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden, vollständig, genau und wahrheitsgemäß sind, und erkennt an, dass die Gesellschaft Verpflichtungen eventuell nicht vollständig erfüllen oder Rechte aus einer Vereinbarung nicht ausüben kann, wenn er der Gesellschaft keine vollständigen, genauen und wahrheitsgemäßen Informationen oder Anweisungen übermittelt. Eine allfällige Warnpflicht der Gesellschaft wird ausdrücklich ausgeschlossen.
2.4
Treten nach Vertragsschluss Ereignisse ein, welche 24LUMO die Erfüllung des Vertrages zu den vereinbarten Bedingungen nicht mehr kostendeckend ermöglichen oder die Erfüllung für 24LUMO überhaupt unmöglich machen, steht es 24LUMO frei, vom Vertrag zurückzutreten.
3.1
Die Preise verstehen sich ab Werk, inklusive normaler Verpackung, jedoch wird bei speziellem Transport (z. B. Flug- oder Schifftransport) die Verpackung extra berechnet, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer und sonstiger Nebenkosten (z. B. Transportkosten, Zölle). Für die Verpackung, deren Entsorgung und dadurch möglicherweise auftretenden Kosten ist der Händler verantwortlich und muss diese selbst tragen. Alle Preise gelten, soweit nichts anderes vereinbart, innerhalb der Bundesrepublik Deutschland (ausgenommen deutsche Inseln). Bei einer Lieferung auf deutsche Inseln und außerhalb der Bundesrepublik Deutschland wird eine individuelle Vereinbarung getroffen. Sofern der Händler einen Expressversand wünscht, muss dieser nebst den entstehenden Expressportokosten ausdrücklich vereinbart werden.
3.2
Für alle Bestellungen, die unter einem Nettowarenwert von EUR 1.000,00 (exkl. Steuern, Abgaben und Kosten) liegen, wird ein Kleinmengenzuschlag von EUR 50,00 pro Lieferung berechnet. Rückstandslieferungen bzw. Teilmengenlieferungen, die auf einem Verschulden von 24LUMO beruhen, sind von dieser Regelung ausgenommen.
3.3
Grundlage der Preisberechnung bilden die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preislisten bzw. die objektspezifischen Angebotspreise. Angebote haben, soweit nicht anders vereinbart, eine Gültigkeit von 30 Tagen.
3.4
Bei Auftragserteilung durch den Händler ist eine Abschlagszahlung in folgender Staffelung vom Händler an 24LUMO zu leisten: 30 % bei Auftragserteilung, 30 % bei Anlieferung, 30 % nach der Montage und 10 % nach der Abnahme.
3.5
Bei Teillieferungen bzw. Teilleistungen ist die Gesellschaft berechtigt, Teilrechnungen zu stellen.
3.6
Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Der Lieferant gewährt bei Zahlungen innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit 2 % Skonto.
3.7
24LUMO behält sich das Recht vor, die Preise für Leistungen, die noch nicht geliefert beziehungsweise erbracht wurden, nach entsprechender Benachrichtigung des Händlers in jenem Ausmaß anzupassen, so dass Änderungen von zuordenbaren und nachweisbaren Einzelkosten, einschließlich Wechselkursänderungen und Änderungen von Rohstoffpreisen, sonstigen Herstellungskosten, Vertriebs- und Arbeitskosten, Rechnung getragen werden, wenn diese Änderungen mehr als fünf Prozent (5 %) der ursprünglichen Einzelkosten entsprechen und zwischen dem Datum des Vertrags und dem Zeitpunkt der Lieferung der Produkte und/oder der Erbringung der Services wirksam werden.
3.8
24LUMO behält sich das Recht vor, die Preise jährlich entsprechend der aktuellen Inflationsrate anzupassen.
3.9
Bei Zahlungsverzug ist 24LUMO berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
3.10
Unabhängig von im Einzelfall gesondert vereinbarten Zahlungsvereinbarungen werden 24LUMO zustehende Forderungen sofort fällig, wenn in der Person des Händlers Umstände eintreten, die ein Festhalten an getroffenen Zahlungsvereinbarungen nicht mehr zumutbar machen. Dieses ist der Fall bei begründeten Anzeichen für eine wesentliche Verschlechterung der Vermögenslage des Händlers, insbesondere bei Einstellung der Zahlungen, Scheck- und Wechselprotesten oder Zahlungsverzug, wenn dadurch erkennbar wird, dass der Anspruch von 24LUMO auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Händlers gefährdet wird. In diesen Fällen ist 24LUMO darüber hinaus berechtigt, Erfüllung Zug um Zug oder die Bestellung weiterer Sicherheiten zu verlangen. Ferner ist 24LUMO berechtigt, eine angemessene Frist zu bestimmen, in welcher der Händler Zug um Zug gegen die Leistung nach Wahl von 24LUMO die Gegenleistung zu bewirken oder Sicherheit zu leisten hat. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist kann 24LUMO vom Vertrag zurücktreten.
3.11
24LUMO hat das Recht, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag bis zur vollständigen Zahlung aller fälligen Entgelte auszusetzen, dies unbeschadet allfälliger Schadensersatzansprüche oder sonstigen Ansprüche der Gesellschaft.
4.1
Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
4.2
Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die 24LUMO die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, etc., auch wenn sie bei Lieferanten von 24LUMO oder deren Unterlieferanten eintreten, hat 24LUMO auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen 24LUMO, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
4.3
Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Händler nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird 24LUMO von ihrer Verpflichtung frei, so kann der Händler hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.
4.4
Angaben von 24LUMO zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z. B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie die Darstellungen desselben (z. B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
4.5
Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von 24LUMO bei der Annahme der Bestellung angegeben. Sofern dies nicht der Fall ist, beträgt die Lieferfrist ca. 8 Wochen ab Vertragsschluss.
4.6
Die Einhaltung von Fristen für Lieferungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Händler zu liefernden Spezifikationen, Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben, insbesondere von Plänen, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Händler voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Lieferfristen angemessen, soweit eine Verzögerung nicht von 24LUMO zu vertreten ist.
4.7
Fixgeschäfte (§ 376 HGB) bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung.
4.8
Der Händler hat 24LUMO in angemessener Frist vor Lieferung der Ware verbindlich eine oder mehrere Personen namentlich zu benennen, die zur Entgegennahme der Lieferung und Unterzeichnung des Lieferscheins bevollmächtigt ist bzw. sind. Dies gilt insbesondere dann, wenn an einen anderen Ort als den Sitz des Bestellers geliefert werden soll.
4.9
Die Abnahme der Ware erfolgt nach den gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts, soweit in diesen AGB keine abweichenden Regelungen festgelegt sind. Die Ware gilt als abgenommen, wenn (a) sie vollständig geliefert wurde, (b) wir den Besteller auf diese Abnahmefiktion hingewiesen und ihn aufgefordert haben, die Abnahme innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, und (c) der Besteller die Abnahme nicht innerhalb der gesetzten Frist unter Nennung eines erheblichen und objektiv nachvollziehbaren Mangels verweigert.
4.10
Verweigert der Händler unberechtigterweise die Annahme, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung von 24LUMO aus anderen, vom Händler zu vertretenden Gründen, kommt der Händler in Annahmeverzug mit der Folge, dass die Gefahr auf ihn übergeht. In diesem Fall ist 24LUMO berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z. B. Lagerkosten) zu verlangen. Bei Lagerkosten durch 24LUMO betragen die Lagerkosten 0,25 % des Rechnungsbetrages der zu lagernden Liefergegenstände pro angefangenen Monat. Die Geltendmachung weiterer oder geringerer Lagerkosten bleibt vorbehalten. Gleichzeitig ist 24LUMO berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
4.11
24LUMO ist nur zu Teillieferungen berechtigt, wenn
4.12
Erfüllungsort für die Lieferung von Produkten ist immer das Werk bzw. Lager von 24LUMO, von dem die Versendung der Produkte erfolgt. Dies gilt auch dann, wenn die Lieferung im Rahmen einer Montage erfolgt oder wenn der Transport von 24LUMO durchgeführt oder organisiert wird.
4.13
Der Händler ist verpflichtet, auf Verlangen von 24LUMO innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangt und/oder auf die Lieferung besteht.
5.1
Die Gefahr geht auf den Händler über, sobald die Sendung an die Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager von 24LUMO verlassen hat. Dies gilt auch, wenn Teillieferungen erfolgen oder 24LUMO noch andere Leistungen, z. B. die Versendungskosten oder Anfuhr und Aufstellung übernommen hat.
6.1
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum von 24LUMO.
6.2
Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Bei Pfändung, Beschlagnahmung oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Händler 24LUMO unverzüglich zu benachrichtigen.
6.3
Bei Beschädigung oder sonstiger Beeinträchtigung der Vorbehaltsware hat der Händler 24LUMO unverzüglich zu benachrichtigen. Entstehen dem Händler aus der Beschädigung oder Beeinträchtigung Ansprüche gegen Dritte, so tritt er diese Ansprüche bereits jetzt sicherungshalber an 24LUMO ab.
6.4
Bei Pflichtverletzungen des Händlers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist 24LUMO berechtigt, zurückzutreten und die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Der Händler ist zu ihrer Herausgabe verpflichtet. Die Rücknahme der Vorbehaltsware bzw. Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts allein erfordert keinen Rücktritt von 24LUMO vom Vertrag und gilt auch nicht als konkludente Erklärung des Rücktritts vom Vertrag, es sei denn, 24LUMO erklärt ausdrücklich, dass diese Handlungen als Rücktritt zu verstehen seien.
6.5
Der Händler tritt hiermit an 24LUMO zur Sicherung von deren Kaufpreisforderung seine Forderung aus einer Weiterveräußerung von Produkten unter Eigentumsvorbehalt – auch wenn diese verarbeitet, umgebildet oder vermischt wurde – ab und verpflichtet sich, einen entsprechenden Vermerk in seinen Büchern oder auf seinen Fakturen anzubringen. Auf Verlangen hat der Händler 24LUMO die abgetretene Forderung nebst deren Schuldner bekannt zu geben, alle für seine Forderungseinziehung benötigten Angaben und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und dem Drittschuldner Mitteilung von der Abtretung zu machen.
7.1
24LUMO erbringt gemäß der diesen AGB zugrunde liegenden Auftragsbestätigung Services im darin vereinbarten Umfang und zu den darin oder in der Preisliste vereinbarten Preisen. Services werden in den Normalarbeitszeiten (Montag bis Freitag zwischen 08:00 Uhr und 17:00 Uhr MEZ) erbracht, vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen zwischen den Parteien.
7.2
Wünscht der Besteller die Erbringung von Dienstleistungen, die nicht in der Auftragsbestätigung enthalten sind, stellt 24LUMO dem Besteller die zusätzlichen Kosten gemäß der aktuellen Preisliste in Rechnung oder erstellt bei umfangreicheren Leistungen vorab ein Angebot für die gewünschten Dienstleistungen.
7.3
Erbringt 24LUMO Services in den Räumlichkeiten des Händlers, so hat 24LUMO alle Sicherheits-, Schutz- und Gesundheitsstandards sowie alle sonstigen Vorschriften oder Anweisungen einzuhalten, die von 24LUMO oder dem Endkunden vorgegeben werden oder die durch die geltenden lokalen Gesetze vorgeschrieben sind.
7.4
Der Erfüllungsort für Services nach diesem Punkt 7 liegt dort, wo die jeweilige Leistung erbracht wird; im Zweifelsfall das Werk von 24LUMO.
7.5
Nach erbrachter Leistung und Fertigstellung der Montage und sonstigen Dienstleistungen durch 24LUMO erfolgt eine gemeinsame Abnahme durch die Unterzeichnung eines Abnahmeformulars durch 24LUMO und den Händler.
8.1 Bereitstellung der Software
24LUMO stellt dem Händler die Software basierend auf dem zugrundeliegenden Angebot und diesen AGB als Dienstleistung zur Verfügung. Der Händler stellt sicher, dass sowohl er selbst als auch die Endnutzer die Software, Web-Anwendungen und mobilen Anwendungen gemäß den geltenden Nutzungsbedingungen und/oder EULAs verwenden. Zudem hält der Händler bei Bedarf eine vollständige Sicherungskopie der installierten Software bereit. Bei einem Softwarefehler übermittelt der Händler 24LUMO die entsprechenden Alarm- oder Fehlermeldungen und unterstützt bei der Aktualisierung oder beim Austausch der im Vertrag enthaltenen Software.
8.2 Softwarebereitstellung als Dienstleistung
Wird die Software als Dienstleistung bereitgestellt und ist nichts Abweichendes vereinbart, erhält der Händler ein zeitlich auf die Vertragsdauer begrenztes, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht für die Software. Dieses Recht gilt innerhalb des Landes, in dem der Händler seinen Sitz hat, und setzt die rechtzeitige Zahlung der Lizenzgebühren voraus. Die Nutzung ist auf die Funktionalitäten und den von 24LUMO vorgesehenen Zweck beschränkt.
8.3 Software in eingebetteten Produkten
Wird die Software in Produkten eingebettet verkauft und ist keine abweichende Vereinbarung getroffen, erhält der Händler ein weltweites, nicht ausschließliches, übertragbares und unterlizenzierbares Nutzungsrecht für die eingebettete Software. Voraussetzung dafür ist die fristgerechte Zahlung der Lizenzgebühren sowie des Kaufpreises für die Produkte. Das Nutzungsrecht bezieht sich auf die Software in Verbindung mit dem vorinstallierten Produkt und den vorgesehenen Funktionalitäten.
8.4 Beschränkungen der Nutzung
Dem Händler ist es untersagt, (i) die Software oder Teile davon durch Reverse Engineering, Disassemblierung oder Dekompilierung zurückzuentwickeln, es sei denn, zwingendes Recht erlaubt dies; (ii) Hinweise zu Urheber- oder Eigentumsrechten von der Software zu entfernen, zu ändern oder zu verunstalten; (iii) mithilfe der Software Entwicklungswerkzeuge oder ähnliche Produkte herzustellen, zu vertreiben oder zu vermarkten; (iv) Unterlizenzen zu erteilen oder die Software ohne das zugehörige Produkt weiterzugeben; (v) ohne ausdrückliche Genehmigung Untervertriebshändler zu ernennen; (vi) die Software ohne vertragliche Erlaubnis an Dritte zu übertragen oder anderweitig zu vertreiben; (vii) rechtliche Ansprüche geltend zu machen, die behaupten, die Software oder zugehörige Dokumentation verletze geistige Eigentumsrechte Dritter; (viii) die Software ohne ausdrückliche Vereinbarung zu kopieren, zu exportieren, zu vermieten, zu verkaufen oder auf andere Weise weiterzugeben.
8.5 Dokumentation
Alle im Zusammenhang mit den Produkten, der Software oder den Dienstleistungen bereitgestellten Unterlagen (z. B. Handbücher, Spezifikationen, Pläne) bleiben Eigentum von 24LUMO. Der Händler erhält lediglich eine Lizenz zur Nutzung der Dokumentation für die Vertragsdauer. Geistige Eigentumsrechte an der Dokumentation verbleiben, sofern nicht anders vereinbart, bei 24LUMO oder deren Beauftragten. Die Nutzung, Vervielfältigung oder Offenlegung der Dokumentation ist nur im Rahmen dieser AGB erlaubt.
8.6 Lizenzgebühren
Die Nutzung der Software ist mit Lizenzgebühren verbunden, die sich nach dem zugrunde liegenden Angebot oder der vereinbarten Preisliste richten.
8.7 Schutzrechte Dritter
8.7.1 Freistellung bei Rechtsverletzungen
Macht ein Dritter geltend, dass die Nutzung der Software Rechte an geistigem Eigentum verletzt, stellt 24LUMO den Händler frei, sofern dieser:
(a) 24LUMO unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Kenntnisnahme schriftlich informiert,
(b) die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und etwaige Vergleichsverhandlungen an 24LUMO überträgt und
(c) 24LUMO mit notwendigen Informationen und Unterstützung versorgt sowie die erforderlichen Vollmachten erteilt.
8.7.2 Maßnahmen von 24LUMO
Sollte die Software oder deren Bestandteile Rechte Dritter verletzen, kann 24LUMO:
8.7.3 Ausschluss der Freistellung
Eine Freistellung entfällt, wenn der Händler die Software ändert oder außerhalb der vertraglich festgelegten Nutzung verwendet, sofern die Verletzung durch die Verwendung der unveränderten Software hätte vermieden werden können.
8.7.4 Ausschließliche Regelung
Dieser Abschnitt regelt abschließend die Ansprüche und Verpflichtungen der Parteien im Zusammenhang mit Verletzungen von geistigem Eigentum und anderen Schutzrechten.
9.1
Der Händler darf die Produkte, Software und Services nur für die vorgesehenen Zwecke und in Übereinstimmung mit allen Anweisungen verwenden, die in den für diese Produkte, Software und Services geltenden Handbüchern, Richtlinien, Garantiebedingungen und allen sonstigen allgemeinen Bedingungen enthalten sind, oder von Angehörigen des Personals gegeben werden, das 24LUMO zur Erfüllung eines Vertrags einsetzt oder als Subunternehmer beauftragt.
9.2
24LUMO kann Änderungen an Design, Materialien, Passform und Verarbeitung der Produkte vornehmen oder Arbeitsmethoden, Kommunikationssysteme, Software oder andere Elemente der Services sowie der Dokumentation ändern, sofern diese Änderungen die Funktionalität des Produkts oder der Services nicht wesentlich beeinträchtigen. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, übernimmt 24LUMO keine Garantie für die Verfügbarkeit, Richtigkeit, Vollständigkeit, Verlässlichkeit, Pünktlichkeit oder die Leistung beziehungsweise das Ergebnis von Produkten, Software und Services von Drittanbietern. Der Händler darf die Produkte, Software und Services nur für die vertraglich vereinbarten Anwendungen und Zwecke verwenden. Sollte es jedoch durch den Händler zu Änderungen am Produkt oder der Software kommen, die die Funktion wesentlich beeinträchtigen, übernimmt 24LUMO keine Haftung und die Gewährleistung erlischt. Entstehende Kosten, die durch notwendige Reparaturen und Instandsetzungen entstehen, für die der Händler verantwortlich ist und folglich von 24LUMO oder durch ein von 24LUMO beauftragter Nachunternehmer durchgeführt werden, muss der Händler tragen.
9.3
Der Händler darf über die normale Nutzung gemäß den Spezifikationen hinaus ohne vorherige Genehmigung von 24LUMO keine Arbeiten an Produkten oder Software durchführen (oder zulassen), die von 24LUMO im Rahmen der Services geliefert und/oder verwendet werden. Im Falle unbefugter Handlungen kann 24LUMO die Services aussetzen, bis das Gerät oder die Software wieder in den ursprünglichen, konformen Zustand versetzt wurde, und dem Händler Kosten für eine Änderung in Rechnung stellen. Bis zur Bestätigung sind allfällige Gewährleistungs- und Garantieverpflichtungen von 24LUMO in Bezug auf diese Services ausgesetzt. Alle Veränderungen an Geräten oder Software, die 24LUMO (oder den Lizenzgebern) gehören, sind ausschließliches Eigentum von 24LUMO (oder den Lizenzgebern), auch wenn diese Veränderungen vom oder für den Händler vorgenommen wurden.
9.4
Der Händler erkennt ausdrücklich an, dass bestimmte Merkmale und Funktionen von Produkten, Software und Services von der Verfügbarkeit und der einwandfreien Bereitstellung von 24LUMO bezeichneter externer Dienstleistungen wie Energieversorgung, Datenspeicherung, Netzanbindung und Kommunikation abhängen. Auf diese Dienstleistungen hat 24LUMO keinen Einfluss und übernimmt diesbezüglich daher keine Verantwortung oder Haftung.
9.5
Der Händler ist für alle Informationen, Aufträge, Anweisungen, Materialien und Tätigkeiten verantwortlich, die er selbst oder von ihm beauftragte Dritte (mit Ausnahme der Unterauftragnehmer von 24LUMO) im Zusammenhang mit der Lieferung von Produkten, Software und Services durch 24LUMO zur Verfügung stellen beziehungsweise ausführen. 24LUMO hat das Recht, sich auf die Richtigkeit und Vollständigkeit aller vom Händler gelieferten Informationen auch in den Fällen zu verlassen, in denen 24LUMO Datenerfassungs-, Design- oder Audit-Dienstleistungen erbringt. Auf Anfrage von 24LUMO stellt der Händler unverzüglich alle sonstigen Informationen, Dienstleistungen oder Supportleistungen bereit, die der Händler kontrolliert und die für eine vertragsgemäße Leistung der Gesellschaft wichtig sind.
9.6
Jede Stornierung, Verzögerung oder sonstige Änderung einer von 24LUMO angenommenen Bestellung durch den Händler bedarf der vorherigen Zustimmung von 24LUMO, und die Genehmigung erfolgt unbeschadet aller Rechte oder Rechtsmittel, die 24LUMO nach dem Vertrag oder dem Gesetz zustehen. Wenn 24LUMO auf Ersuchen des Händlers einer Änderung der Bestellung oder einer Vertragsänderung einschließlich einer (teilweisen) Stornierung, Verzögerung oder Aussetzung, Hinzufügung, Unterlassung, Änderung, Ersetzung oder Änderung von Design, Qualität, Standard, Menge, Herstellungsort oder Durchführung (einschließlich der Reihenfolge, der Mengen oder des Zeitpunkts) von Produkten beziehungsweise Services (jeweils als „Änderung“ bezeichnet), oder einer Änderung aufgrund von (i) Änderungen geltender Gesetze, Vorschriften oder Industriestandards, (ii) Notsituationen, (iii) unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Händlers oder (iv) Nichteinhaltung der vertraglichen Verpflichtungen des Händlers zustimmt, ersetzt der Händler 24LUMO unverzüglich nach der ersten Aufforderung alle durch solche Änderungen entstehenden Kosten und Auslagen.
10.1
Der Händler stellt 24LUMO auf eigene Kosten rechtzeitig und in dem für die Vertragsdurchführung erforderlichen Umfang alle erforderlichen und zweckmäßigen Informationen und Genehmigungen zur Verfügung und erfüllt unverzüglich alle sonstigen erforderlichen Mitwirkungs- und Beistellungsleistungen aus seinem Verantwortungsbereich.
10.2
Die Mitwirkungspflichten des Händlers umfassen jedenfalls:
10.2.1
Bereitstellung des Zugangs zum Ort der beabsichtigten Lieferung und/oder Leistung insbesondere zur Durchführung von Planungs-, Installations- und Implementierungsarbeiten;
10.2.2
Bereitstellung geringwertiger Arbeitsmittel (z. B. Büroarbeitsplätze, Schreibmaterial etc.) bei Arbeiten vor Ort;
10.2.3
bei Anfragen für einen Störungseinsatz die Übermittlung einer detaillierten Fehlerbeschreibung, die so viele Einzelheiten wie möglich enthält sowie eine Beschreibung der Umstände zum Zeitpunkt des Auftretens des Fehlers;
10.2.4
Bereitstellung einer Server-Infrastruktur mit den von der Gesellschaft angegebenen Spezifikationen (sofern vereinbart);
10.2.5
Bereitstellung des Zugangs zur Server-Infrastruktur über das Internet zur Durchführung von Wartungs- und Supportdienstleistungen;
10.2.6
Bereitstellung des physischen Zugangs zur Server-Infrastruktur vor Ort insbesondere zur Durchführung von Wartungs- und Supportdienstleistungen.
10.3
Der Händler stellt 24LUMO rechtzeitig alle zur Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen und sonstige erforderliche Mitwirkungsleistungen kostenlos zur Verfügung. Sind bei der Vertragsdurchführung bestimmte Sicherheitsvorkehrungen zu treffen bzw. bestimmte Sicherheitsbestimmungen einzuhalten, ist der Händler verpflichtet, 24LUMO unverzüglich schriftlich zu informieren. Sollte eine entsprechende Schulung des Personals von 24LUMO erforderlich sein, so geht diese auf Kosten des Händlers. Soweit zweckmäßig oder erforderlich, wirkt der Händler an den Planungs-, Installations- und Implementierungsarbeiten sowie bei den Wartungs- und Supportdienstleistungen auf Ersuchen von 24LUMO hin mit. Insbesondere wird der Händler das hierfür qualifizierte Personal rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung stellen. Soweit der Händler diese Mitwirkungspflichten nach Ansicht von 24LUMO nicht ausreichend erfüllt und dadurch die Pflichterfüllung seitens 24LUMO gefährdet, wird 24LUMO den Händler entsprechend warnen. Sofern 24LUMO ihre Pflichten aufgrund der verzögerten oder nicht ausreichenden Mitwirkung des Händlers nicht ordnungsgemäß erfüllen kann, haftet 24LUMO für die hieraus entstehenden Folgen und Schäden nicht, sondern ist für diese allein der Händler verantwortlich und gegebenenfalls gegenüber 24LUMO kosten- bzw. schadenersatzpflichtig.
10.4
Der Händler wird 24LUMO unverzüglich schriftlich oder per E-Mail in Kenntnis setzen, wenn Umstände eintreten und erkennbar werden, die zur Nichteinhaltung vereinbarter Fristen oder Termine führen können.
10.5
Behördliche und etwa für die Ausführung von Anlagen erforderliche Genehmigungen Dritter sind vom Händler zu erwirken. 24LUMO trägt insoweit keinerlei Verantwortung.
10.6
Wenn die vertragsgemäße Leistung von der Genehmigung, Bestätigung oder Annahme eines von 24LUMO vorgelegten Vorschlags, Entwurfs, Arbeitsergebnisses, Plans oder einer von 24LUMO vorzunehmenden Handlung durch den Händler abhängt, muss der Händler diese Genehmigung, Bestätigung oder Annahme innerhalb der im Vertrag angegebenen Frist oder, falls keine Frist angegeben ist, innerhalb von sieben (7) Tagen nach Erhalt einer entsprechenden Aufforderung von 24LUMO erklären. Antwortet der Händler nicht innerhalb dieser Frist, gilt dessen Genehmigung, Bestätigung oder Annahme als erklärt.
11.1
Für die Rechte des Händlers bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem. §§ 478, 445a, 445b BGB).
11.2
Der Händler hat die ihm übersandte Ware unverzüglich auf ihre ordnungsgemäße Beschaffenheit hin zu überprüfen und offene Mängel innerhalb einer Frist von zehn Tagen nach Erhalt der Ware 24LUMO in Schrift- oder Textform (z. B. Brief, E-Mail, Telefax) mitzuteilen. Für versteckte Mängel gilt diese Frist ab ihrer Entdeckung. Versäumt der Händler die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist die Haftung von 24LUMO für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.
11.3
Bei begründeter Mängelrüge, das heißt bei Vorliegen von Sachmängeln, die oder deren Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlagen, ist 24LUMO nach seiner Wahl zur Nachbesserung (Mängelbeseitigung) oder Nachlieferung (Ersatzlieferung) berechtigt. Das Recht von 24LUMO, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
11.4
24LUMO ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Händler den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Händler ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil jedoch nicht mehr als 20 % des Kaufpreises zurückzubehalten.
11.5
Liefert 24LUMO zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so hat der Händler die mangelhafte Sache herauszugeben. Dies gilt entsprechend für mangelhafte Bestandteile, wenn diese im Rahmen der Nachbesserung durch mangelfreie ersetzt werden. Die Vorschriften der §§ 439 Abs. 2, 3 und 4 BGB, 440 BGB und § 445a BGB bleiben unberührt.
11.6
Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Händler zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen ist, kann der Händler vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.
11.7
Mängelansprüche des Händlers bestehen nicht bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Händler oder von Dritten unsachgemäße Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
11.8
Für Schadensersatzansprüche gilt im Übrigen Abschnitt 13. Weitergehende oder andere als die in diesem Punkt (11) und Punkt 13 geregelten Ansprüche des Händlers gegen 24LUMO und dessen Erfüllungsgehilfen wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen.
11.9
Für die Produkte von 24LUMO wird eine Garantie von 2 Jahren gewährt.
11.10
Der Händler hat im Rahmen der Gewährleistung neue bzw. veränderte Produkte zu akzeptieren, wenn der vertragsgemäße Funktionsumfang unverändert erhalten bleibt und die Übernahme nicht zu erheblichen, vom Händler zu beweisenden, Nachteilen führt.
11.11
Erbringt 24LUMO Leistungen, z. B. bei Fehlersuche oder -beseitigung, ohne dass ein Mangel vorliegt oder stellt sich heraus, dass der Fehler vom Händler verursacht wurde, so kann 24LUMO für diese Leistungen ein angemessenes Entgelt verlangen.
12.1
Die Rücksendung mangelfreier Ware setzt das vorherige Einverständnis von 24LUMO voraus. 24LUMO verschickt hierfür einen Warenrücknahmeschein an den Händler. Die Warenrücknahme erfolgt ausschließlich zu den im Warenrücknahmeschein genannten Bedingungen, die der Händler mit der Warenrücksendung anerkennt. LED-Produkte nimmt der Lieferant nur binnen 30 Tagen und in original versiegelter Verpackung zurück. Bei Rücksendungen ohne Warenrücknahmeschein ist 24LUMO berechtigt, die Annahme der Ware zu verweigern.
12.2
Für die Rücknahme der Ware berechnet 24LUMO pauschal Bearbeitungskosten in Höhe von 20 % des Warenwerts. Es bleibt dem Händler unbenommen, nachzuweisen, dass der Schaden von 24LUMO tatsächlich geringer ist. Ferner hat der Händler sämtliche Transportkosten, sowie Kosten der Verpackung, Umverpackung und eventuellen Instandsetzung zu tragen.
13.1
24LUMO haftet unbeschränkt nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von 24LUMO oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von 24LUMO beruhen, sowie für Schäden, die durch das Fehlen einer garantierten Beschaffenheit verursacht wurden oder bei arglistigem Verhalten.
13.2
Für sonstige Schäden, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von 24LUMO oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet 24LUMO der Höhe nach begrenzt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.
13.3
Soweit sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet 24LUMO bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
13.4
Auf Schadensersatz haftet 24LUMO – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet 24LUMO vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z. B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung von 24LUMO jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
13.5
Die sich aus Abs. 13.4 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden 24LUMO nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit 24LUMO einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat und für Ansprüche des Händlers nach dem Produkthaftungsgesetz.
14.1
Ist eine Partei durch ein Ereignis Höherer Gewalt an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gehindert (die "betroffene Partei"), so ist sie, sofern sie Punkt 14.3 eingehalten hat, nicht vertragsbrüchig und haftet nicht für die Nichterfüllung oder Verzögerung der Erfüllung der betroffenen Verpflichtungen. Die Frist für die Erfüllung der betroffenen Verpflichtungen wird für die Dauer des Ereignisses Höherer Gewalt und, falls das Ereignis Höherer Gewalt danach weiterwirkt, so lange und in dem Umfang verlängert, wie es sich auswirkt.
14.2
Die betroffene Partei wird:
14.2.1
so bald wie möglich nach Beginn des Ereignisses Höherer Gewalt die andere Partei über das Ereignis Höherer Gewalt, das Datum seines Beginns, falls vorhersehbar, seine wahrscheinliche oder mögliche Dauer und die Auswirkungen des Ereignisses Höherer Gewalt auf ihre Fähigkeit, ihre Verpflichtungen zu erfüllen, informieren.
14.2.2
alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die Auswirkungen des Ereignisses Höherer Gewalt auf die Erfüllung ihrer Verpflichtungen abzumildern.
14.3
"Ereignis Höherer Gewalt" ist jeder ungewöhnliche und unvorhersehbare Umstand, der nicht im Einflussbereich einer Partei liegt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die folgenden Umstände (jeweils unter der Voraussetzung, dass ein solcher Umstand tatsächlich ungewöhnlich und unvorhersehbar ist und nicht im Einflussbereich der Partei liegt):
(i) Stürme, Überschwemmungen, Dürren, Erdbeben oder andere Naturkatastrophen;
(ii) Epidemien oder Pandemien;
(iii) Sabotage, Terroranschläge, Bürgerkriege, innere Unruhen, Rebellion oder Aufruhr, Krieg, Kriegsdrohung oder Kriegsvorbereitung, bewaffneter Konflikt, Verhängung von Sanktionen, Embargo, Abbruch der diplomatischen Beziehungen, Eingriffe in die Produktions- oder Lieferkette durch zivile oder militärische Behörden (unabhängig davon, ob diese legal oder de facto sind);
(iv) nukleare, chemische oder biologische Kontamination;
(v) Einsturz von Gebäuden, Feuer, Explosionen;
(vi) Cyber-Angriffe;
(vii) Unterbrechung oder Ausfall von Versorgungsleistungen;
(viii) Streiks und rechtmäßige Aussperrung;
(ix) Unmöglichkeit, Lieferungen, Arbeitskräfte oder Transportmittel von einem Dritten zu erhalten oder zu beschaffen, wenn diese Unmöglichkeit durch ein Ereignis außerhalb der Kontrolle des Dritten verursacht wird, das, wenn es der Partei widerfahren wäre, ein Ereignis Höherer Gewalt gemäß dieser Klausel darstellen würde.
Tritt ein Ereignis Höherer Gewalt ein, hat die betroffene Partei die andere Partei so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Tagen nach dem Ereignis, zu benachrichtigen und geeignete Nachweise vorzulegen.
15.1
Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln 1 Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.
15.2
Handelt es sich bei der Ware jedoch um ein Bauwerk oder eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendung für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat (Baustoff), beträgt die Verjährungsfrist gemäß der gesetzlichen Regelung 5 Jahre ab Ablieferung (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Unberührt bleiben auch weitere gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung (insb. § 438 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3, §§ 444, 445b BGB).
15.3
Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Händlers, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Schadensersatzansprüche des Händlers gem. Punkt 13.4 Satz 1 und Satz 2(a) sowie nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren jedoch ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.
16.1
Werden von Dritten Ansprüche gegenüber 24LUMO geltend gemacht, die verschuldensunabhängig auf das Verhalten des Händlers zurückzuführen sind, hält der Händler 24LUMO im vollen Umfang schadlos und stellt 24LUMO ohne Einschränkung frei von allen Ansprüchen, Verpflichtungen, Verlusten, Verbindlichkeiten, Kosten und Gebühren aller Art. Diese Freistellungspflicht erlischt nicht mit der Erfüllung des Vertrages oder der Beendigung des Vertrages aus anderen Gründen.
17.1
Die Parteien verpflichten sich, die gesetzlichen und unionsrechtlichen datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten und die Einhaltung dieser Bestimmungen, insbesondere durch ihre Mitarbeiter, sicherzustellen.
17.2
Der Händler ist im Rahmen des Vertrags als auch im datenschutzrechtlichen Sinne „Herr der Daten“. Ob und inwieweit Dritte personenbezogene Daten in das System eingeben oder auf solche zugreifen, bleibt allein in der Disposition des Händlers, und dieser übernimmt die alleinige Verantwortung für allenfalls hieraus resultierende datenschutzrechtliche Verstöße.
18.1
Die Parteien werden sämtliche ihnen im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrags zur Kenntnis gelangenden, nicht allgemein bekannten Informationen und Unterlagen, insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, vertraulich behandeln und Dritten gegenüber geheim halten. Betriebsgeheimnisse sind auch technisches Know-how, Betriebsmethoden und Sicherheitsmaßnahmen (im Folgenden zusammenfassend „Informationen“).
18.2
Diese Geheimhaltungspflicht besteht nicht, wenn und soweit die mit der Geheimhaltungsverpflichtung belastete Partei nachweist, dass
(i) die betreffenden Informationen zur Zeit des Erlangens offenkundig, d. h. veröffentlicht oder allgemein zugänglich waren, oder
(ii) nach Erlangen ohne Verschulden der Parteien offenkundig wurden oder
(iii) der Partei zur Zeit des Erlangens bereits bekannt waren oder
(iv) nach dem Erlangen von Dritten in rechtmäßiger Art und Weise, d. h. ohne Verletzung einer Geheimhaltungspflicht, offenkundig gemacht wurden.
18.3
Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt außerdem nicht für Informationen, die aufgrund durchsetzbarer behördlicher oder gerichtlicher Anordnung oder gesetzlicher Verpflichtungen offenzulegen sind. Über derartige Maßnahmen werden sich allerdings die Parteien unverzüglich untereinander verständigen.
18.4
Dem Händler ist es untersagt, Produkte oder andere von der Gesellschaft zur Verfügung gestellte Gegenstände zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu disassemblieren oder zu dekompilieren, es sei denn, der jeweilige Gegenstand wurde der Öffentlichkeit von der Gesellschaft zur Verfügung gestellt oder die Gesellschaft hat zuvor ihre Zustimmung erteilt.
19.1 Eigentumsrechte an Immaterialgütern
Alle Immaterialgüterrechte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Patente, Urheberrechte, Marken, Geschäftsgeheimnisse und Know-how, die sich auf die Produkte, Software oder Services beziehen oder von 24LUMO im Rahmen des Vertrags entwickelt, erstellt oder bereitgestellt werden, verbleiben bei 24LUMO oder dessen Lizenzgebern. Der Händler erwirbt keine Rechte an diesen Immaterialgütern, außer den ausdrücklich gewährten Nutzungsrechten.
19.2 Schutz von Immaterialgüterrechten
Der Händler darf keine Marken, Logos, Patente oder andere geschützten Inhalte von 24LUMO ohne vorherige schriftliche Zustimmung verwenden, kopieren oder verändern.
19.3 Verletzung von Immaterialgüterrechten
Falls Dritte Ansprüche wegen der Verletzung von Immaterialgüterrechten durch die Nutzung von Produkten, Software oder Services geltend machen, wird 24LUMO nach eigenem Ermessen:
19.4 Haftungsausschlüsse
24LUMO übernimmt keine Haftung für Schutzrechtsverletzungen, die durch unbefugte Änderungen, unsachgemäße Nutzung, Kombinationen mit nicht von 24LUMO bereitgestellten Produkten oder Software oder durch Spezifikationen des Händlers entstehen.
19.5 Nutzung von Händlerinhalten
Sofern der Händler 24LUMO Daten, Materialien oder Inhalte zur Verfügung stellt, sichert der Händler zu, dass diese keine Rechte Dritter verletzen. Der Händler stellt 24LUMO von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung von Schutzrechten durch die Bereitstellung oder Nutzung dieser Inhalte resultieren.
19.6 Mitwirkung des Händlers
Der Händler ist verpflichtet, 24LUMO unverzüglich über Ansprüche Dritter wegen angeblicher Verletzungen von Immaterialgüterrechten zu informieren. Der Händler wird 24LUMO bei der Abwehr solcher Ansprüche unterstützen und keine Maßnahmen ergreifen, die die Rechtsposition von 24LUMO beeinträchtigen könnten.
20.1
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
20.2
Ist der Händler Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenen Rechtsstreitigkeiten – soweit rechtlich zulässig – der Sitz von 24LUMO. 24LUMO ist auch berechtigt, bei dem Gericht zu klagen, das für den Sitz des Händlers zuständig ist. Zwingende Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
20.3
Soweit eine Bestimmung dieser AGB mit einer Bestimmung des Angebots oder eines Anhangs zum Angebot kollidiert, geht die kollidierende Bestimmung eines Angebots oder des Anhangs zum Angebot diesen AGB vor. Soweit eine Bestimmung des Angebots mit einer Bestimmung eines Anhangs zum Angebot kollidiert, geht die kollidierende Bestimmung des Anhangs zum Angebot der Bestimmung des Angebots vor.
20.4
24LUMO ist berechtigt, sich ohne die Zustimmung des Händlers zum Zweck der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesen Bedingungen oder des Vertrags Nachunternehmer und sonstiger Dritter zu bedienen bzw. sich von Dritten vertreten zu lassen.
20.5
Ein Händler, der Produkte weiterverkauft oder Produkte und/oder Services in Angebote für eigene Kunden aufnimmt, stellt sicher, dass alle seine Kunden und/oder Endnutzer von Produkten oder Services alle einschlägigen Verpflichtungen des Händlers aus dem Vertrag und aus diesen AGB erfüllen und dass die Bedingungen, die der Händler mit seinen Kunden oder Endnutzern vereinbart, mit dem Vertrag und diesen AGB vereinbar sind. Bei einem Verstoß gegen diese Regelung wird der Händler 24LUMO, die verbundenen Unternehmen und ihre vertretungsbefugten Organe, Erfüllungsgehilfen, Mitarbeiter und Rechtsnachfolger für alle Verluste, Verbindlichkeiten, Kosten (einschließlich Verfahrenskosten) und Auslagen schadlos halten und von Ansprüchen Dritter freistellen.
20.6
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll eine Regelung gelten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt. Sollte es zu keiner Einigung beider Vertragsparteien kommen, treten die gesetzlichen Regelungen in Kraft.